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Vorsorgemöglichkeiten

 

 

 

Vorsorgevollmacht

 

Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Alternative zur Betreuerbestellung:

  • ohne Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
  • ohne weitere Kontrollmöglichkeit
  • vollständiges Vertrauen als Voraussetzung
  • Hinterlegung möglich bei Bundesnotarkammer

  

Betreuungsverfügung

 

In der Betreuungsverfügung teilen Sie dem Betreuungsgericht eine gewünschte Person für die Betreuungsaufgabe mit. Es handelt sich dann um eine rechtliche Betreuung.

  

  • unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
  • Hinterlegung möglich bei der Bundesnotarkammer

 

Bitte lesen Sie hierzu die Broschüre des Ministeriums der Justiz zur Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung.

 

Sie erhalten die Broschüre entweder im Buchhandel Verlag: C.H. Beck, ISBN 978 3 406 744150  oder im Internet: www.justiz.bayern.de

 

  

Patientenverfügung

 

Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, jeweils entsprechend der neuesten Rechtssprechung rechtzeitig Ihren eigenen freien Willen kund zu tun bezüglich gewünschter medizinischer Behandlung.   

 

Die aktuelle Broschüre ist unter www.bmj.de erhältlich.

 

 

 

 

 

 
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