Lebensbeistand e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Führung von rechtlichen Betreuungen

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Seit dem 01.01.1992 ist das Vormundschafts- und Pflegerecht des Bürgerlichen Gesetzbuches durch das Betreuungsrecht (§ 1814 ff BGB) abgelöst worden.

Frühere Vormünder und Pfleger sind Betreuer. Sie werden vom Amtsgericht - Betreuungsgericht dazu bestellt. Mündel und Pfleglinge sind Betreute.

Statt Vormundschaft - Betreuung

Selbstbestimmung und Hilfe

Wer braucht eine rechtliche Betreuung?

Jeder erwachsene Mensch kann in seinem Leben durch Alter, Krankheit oder Behinderung so hilflos werden, dass:

  • die Organisation des Alltags,
  • die Bewältigung der Lebenssituation,
  • die Vertretung eigener Rechte

ohne Hilfe von außen nicht ausreichend gesichert ist.

In diesem Fall wird eine rechtliche Betreuung beim Betreuungsgericht für die betroffene Person angeregt und ein geeigneter Betreuer (Angehörige, ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer) bestellt.

Was muss ein rechtlicher Betreuer leisten?

Ein Betreuer erledigt die Aufgaben, die der Betroffene selbst (teilweise) nicht mehr oder nicht immer bewältigen kann, zum Beispiel:

  • bei einem verwirrten alten Menschen
    die Organisation von sozialen Hilfsdiensten, Sicherstellung der medizinischen Versorgung, etc.
     
  • bei einem geistig behinderten Menschen
    Organisation von geeigneten Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten
     
  • bei einem psychisch kranken Menschen
    die Zuführung zur psychiatrischen Behandlung und Möglichkeiten zur Rehabilitation
     
  • bei einem suchtkranken Menschen
    Hilfe und Unterstützung durch geeignete Behandlung etc.

und allen damit zusammenhängenden Aufgaben wie:

  • Hilfe bei der Heimplatzsuche oder Wohnungsauflösung
  • Beantragung von Sozialleistungen (Rente, Leistungen nach SGB)
  • Verwaltung von Vermögen etc.