Lebensbeistand e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Führung von rechtlichen Betreuungen

Aufgaben als Betreuer(in)

Die Aufgaben ergeben sich aus den Gesetzestexten in den §§ 1814 sowie 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Abhängig von den Aufgabenkreisen und den individuellen Bedürfnissen eines Betreuten ist der Handlungs- und Regelungsbedarf für den Betreuer sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reicht vom Schwerpunkt der persönlichen Betreuung (z. B. bei einem Altenheimbewohner) bis hin zu umfangreichen Verwaltungsaufgaben (etwa mit vermögens- und steuerrechtlichen Problemstellungen).Grundsätzlich sind Aufgaben und Inhalte der Tätigkeit des Betreuers abhängig von der Persönlichkeit des Betreuten, der Art seiner Probleme, vom Krankheitsbild bzw. der Art und der Schwere seiner Behinderung, seinem gegenwärtigen sozialen Umfeld, den institutionellen Rahmenbedingungen sowie den rechtlichen Erfordernissen. Die Feststellung der Eignung eines Betreuers obliegt einerseits der im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung tätigen Betreuungsstelle, andererseits der eigenen Einschätzung des ausgewählten Betreuers und letztlich dem Vormundschaftsrichter.

Siehe dazu auch: Juristischer Weg

Praktisch gesehen geht es um folgende Handlungen:

  • Kontakt herstellen
  • Nachfragen
  • Verhandeln
  • Entscheiden
  • Schriftverkehr führen

Besonders wichtig ist dabei:

  • zum "Wohl des Betreuten" handeln

Ihre Pflichten sind:

  • Wichtige Inhalte mit dem Betreuten besprechen
  • Eine jährliche Rechnungslegung erstellen

Für jeden Betreuten werden die
Aufgabenkreise
individuell je nach Bedarf durch das Gericht festgestellt:

zum Beispiel:

  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Heimangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Sozialleistungsangelegenheiten
  • Versicherungsangelegenheiten
  • Nachlassangelegenheiten
  • Arbeits- bzw. Ausbildungsangelegenheiten

Schrittweises Vorgehen:

a) Betreuten kennen lernen
b) Teilnahme an der Anhörung durch das Betreuungsgericht
c) Betreuungsgerichtlichen Beschluss entgegen nehmen
d) Alle wichtigen Stellen über die Betreuung informieren
e) Betreuerausweis nach Erhalt an die Stellen versenden
f) Einführungsgespräch beim Rechtspfleger führen