Lebensbeistand e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Führung von rechtlichen Betreuungen

Kosten einer rechtlichen Betreuung

1. Die Kosten einer rechtlichen Betreuung werden entweder aus dem Vermögen des Betreuten entnommen (Das Schonvermögen liegt bei 10.000,00€) oder es wird aus der Staatskasse entrichtet.

2. Das Amtsgericht erhebt gegenüber dem vermögenden Betreuten eine Kostenrechnung in der Betreuungssache sowie eine Jahresgebühr.

Bei ehrenamtlich geführter Betreuung:

Der ehrenamtliche Betreuer erhält eine Aufwendungspauschale von derzeit jährlich 423,00 € oder er macht seinen tatsächlichen Bedarf an Aufwendungen geltend (Belege). 

Bitte stellen Sie den Antrag auf Ihre Aufwendungspauschale direkt an das Betreuungsgericht formlos bis spätestens zum Ablauf des 15. Monats nach Beginn der ersten Betreuerbestellung. Sonst verfällt Ihr Anspruch. 
Bei der nächsten Antragstellung gilt wieder der Zeitraum von längstens 15 Monaten.

Bei berufsmäßig geführte Betreuung:

Die Vergütung ergibt sich aufgrund folgender Gesetze
(§§1875 ff BGB i.V.m. VBVG)
Es handelt sich hierbei um ein pauschaliertes Vergütungssystem.
Merkmale dafür sind, ob der Betreute vermögend ist und ob er in eigener Wohnung lebt oder aber in einer Einrichtung.